Umtausch erlaubt!
Schade, schade, aber alle Jahre wieder, geht auch das Weihnachtsfest einmal zu Ende. Drei Weihnachtsfeiertage lang haben Sie sich den Bauch vollgeschlagen, sich erholt und schöne Zeit mit Ihren Verwandten verbracht. Doch vielleicht war alles gar nicht so harmonisch??

(Quelle: tim-und-kathrin-heiraten.com)
Ja, eigentlich sollte Weihnachten die Zeit der Einkehr und Gemeinsamkeit sein. Allerdings kann auch einmal das Gegenteil der Fall sein. Denn nur weil man einer Familie angehört, muss man sich nicht gut verstehen, und eigentlich birgt das Fest der Liebe einige Stolperfallen.
Schon alleine das Thema Geschenke kann kleine Dramen hervorrufen, der Erwartungsdruck ist groß, und die Enttäuschung manchmal noch größer. Hatte Frau sich doch insgeheim vom Liebsten etwas Persönliches gewünscht, dann kann man es ihr kaum verübeln, wenn die Sprudelmaschine oder der Mixer nicht ganz so gut ankommt wie gedacht.
Doch auf der anderen Seite…wozu gibt es eigentlich den Umtausch. Peinlich ist nur, wenn man den Schenker nach dem Kassenbon fragen muss, denn so outet man, dass einem das Geschenk ganz und gar nicht zusagt.
Doch zurück zum Thema Umtausch. Wenn man den Kassenzettel noch hat, bekommt man inzwischen fast immer das Geld zurück, und selbst ohne Kassenzettel kann man inzwischen zumindest eine gleichwertige Gutschrift erhalten.
Und so kommen Sie doch noch an das, was Sie sich insgeheim gewünscht haben. Es spricht ja auch nichts dagegen, sich den Ring, den man schon seit langem beim Lieblingsjuwelier im Auge hatte selbst zu kaufen, oder?
Also, nichts wie los in die Stadt und weg mit dem ganzen Schrott, den man geschenkt bekommen hat und doch nie braucht. Seien Sie nicht scheu und gönnen Sie sich genau das, was Sie gerne haben möchte. Kleiner Tip am Rande: Die Umtauschfrist beträgt mindestens 2 Wochen. Tun Sie sich das Nach-Weihnachts-Getümmel nicht an, davon hattemn Sie in der Vorweihnachtszeit mehr als genug!


